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Den Mietvertrag nicht blind unterschreiben




Nicht alles muss man sich von seinem Vermieter gefallen lassen. Willkürliche Mieterhöhungen, ungewöhnliche Pflichten wie Gartenarbeiten oder Schneeschaufeln sind natürlich unangenehm und sollten auch rechtlich nicht ungeprüft bleiben.

Oftmals freut man sich als zukünftiger Mieter so sehr über das neue Zuhause, dass die Unterschrift beim Mietvertrag nur noch eine reine Formsache ist und man sich diesen gar nicht so genau anschaut. So interessieren einen oftmals ausschließlich die Miete sowie die Nebenkosten einer neuen Wohnung. Somit fallen dem Mieter oftmals wesentliche Punkte überhaupt nicht auf, so dass man früher oder später ins kalte Wasser fällt, da man ja eventuell Sachen mit denen man an sich überhaupt nicht einverstanden ist unterschrieben hat.

Deswegen sollte man seinen Vertrag möglichst genau durchlesen und sich auch anschauen wie es mit der Kündigung der Wohnung, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Hauspflege oder anderen Verpflichtungen aussieht. Ist man sich bei einzelnen Punkten unsicher, sollte man seinen Mietvertrag im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt vorlegen oder sich anderweitig Hilfe, zum Beispiel in einem Mietrecht Forum holen.

Der Rechtsanwalt ist zwar im Prinzip die sichere Lösung, da man hier eine echte Rechtsberatung erhält, doch ist er nicht unbedingt günstig. In einem Forum rund um das Mietrecht, wie es sie zu Haufe im Internet gibt, tauschen die angemeldeten User ihre Erfahrungen bzgl. Mietsachen aus. Meistens ist es ohnehin so dass jemand anderes schon einmal das gleiche oder ein ähnliches Problem wie man selbst hatte. Somit kann man über ein solches Forum hervorragend von den Erfahrungen anderer User profitieren.

Alles in allem zählt es letztendlich dass man weiß, was genau man eigentlich unterschreibt wenn man in eine neue Wohnung einzieht.




Autor dieses Artikels: Fabian Brake
Eingereicht am: 2008-03-09


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