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Technische Hilfsintrumente im Alter




Fällt im Alter das Treppengehen schwer, so müssen Alternativen geschaffen werden, um trotz allem in seiner eigenen Immobilie ein schönes, angenehmes und sorgloses Leben verbringen zu können. Eine Möglichkeit ist der Umzug in ein ebenbödiges Haus, ein weiterer und viel beliebterer aber ist der Einbau eines Treppenlifts in das eigene Treppenhaus. Dafür müssen selbstverständlich die notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden sein, wozu ein groß genug ausgebautes Treppenhaus ebenso gehört wie ein finanzielles Budget, das vor dem Kauf vorhanden sein muss. Treppenlifte kosten in der Regel in etwa eine Summe von 3.000 Euro, was nicht für jeden auf Anhieb finanzierbar ist. Deswegen sollte man sich früh genug auf die Suche nach Finanzierungspartnern begeben, beispielsweise hilft die gesetzliche Pflegeversicherung bei der Finanzierung eines Treppenlifts. Sie steuert bis zu 2.557 Euro bei, sofern ein klar vorhandener Bedarf für einen Treppenlift besteht. Dieser drückt sich in den Pflegestufen aus, die zentral nach speziellen Kriterien festgelegt wurden. Um in eine bestimmte Pflegestufe eingeordnet zu werden, muss eine bestimmte Anzahl an Stunden Pflegebedarf vorliegen – erst dann kann die gesetzliche Pflegeversicherung im Falle eines Treppenlifts wirklich greifen. Ein Treppenlift ist in vielen unterschiedlichen Varianten zu erwerben. So kann man zwischen den Modellen Sitzlift, Hublift, Hängelift, Rollstuhllift und Plattformlift wählen, wobei sich die beiden zuletzt genannten besonders für Rollstuhlfahrer empfehlen lassen. Das liegt daran, dass sie eben auch mit Rollstühlen verwendbar sind und außerdem nicht für jedes Stockwerk ein einzelner Rollstuhl benötigt wird, wie es im Falle des Einbaus eines anderen Treppenliftmodells der Fall wäre. Das spart unnötige Kosten, die man sich mit dem Einbau eines Treppenlifts sparen kann.




Autor dieses Artikels: Theo Wayn
Eingereicht am: 2011-11-09


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