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Sparerfreibetrag entfällt mit Wirkung der Abgeltungssteuer 2009
Ein Abzug tatsächlich angefallener Werbungskosten ist zukünftig nicht mehr möglich, der Sparerfreibetrag entfällt - lediglich ein Pauschbetrag bleibt! Besser als gar nichts, trotzdem wird Ihnen durch die Abgeltungsteuer eine Möglichkeit genommen Kosten erstattet zu bekommen. Auch Kreditzinsen fallen dem Sparerpauschbetrag zum Opfer. Doch jetzt ist es lohnender denn je zuvor mit Riester Rente und Dachfonds a href="http://www.abgeltungssteuer-sparen.info" title="Abgeltungssteuer sparen, Abgeltungsteuer 2009 umgehen" target="_blank">Abgeltungsteuer zu sparen
Die neue Steuer ab 2009 - ist nicht nur bezüglich des Halbeinkünfteverfahren belastend für Geldanleger. Zusätzliche Abgeltungsteuermehrbelastungen sind kaum vermeidbar!
Vorteil für Anleger, welche in Aktien investieren, ist noch eine geringe Versteuerung der Dividenden. Bisher müssen Sie Dividenden mit 50%, mit Wirkung der Abgeltungsteuer jedoch mit 100% versteuern. Das bedeutet eine deutliche Verschlechterung durch Abgeltungsteuer für Aktionäre und Fondsbesitzer.
Doch die neue Abgeltungsteuer betrifft neben dem Halbeinkünfteverfahren noch weitere Bereiche!
Mit Einführung der Abgeltungsteuer gilt für sämtliche Kapitalerträge zukünftig ein Pauschbetrag. Lediglich dieser gesetzlich vorgegebene Pauschbetrag ist durch Abgeltungsteuer abziehbar - der Sparerfreibetrag entfällt komplett! Weitere Werbungskosten, beispielsweise für Fachliteratur, Börsenmagazine, Depotgebühren oder unvermeidbare Fahrtkosten fallen der Abgeltungsteuer zum Opfer. Der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bildet durch Abgeltungssteuer nächstes Jahr die Obergrenze für Minderungen der zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Dieser Einschnitt wird wahrscheinlich dafür sorgen, dass sich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge doch nicht so günstig auswirkt, wie auf den ersten Blick vermuten lässt. Um möglichst viel Nutzen von dem günstigeren Abgeltungssteuersatz zu haben wird geraten die Werbungskosten so gering wie möglich zu halten. Außerdem ist es empfehlenswert nach Alternativen Ausschau zu halten mit denen man die Abgeltungssteuer und weitere Steuern sparen kann. Da empfiehlt sich beispielsweise die Riester - oder Rürup Rente, da sie Abgeltungsteuerfrei bleibt. Auch die Überführung Ihrer Geldanlage in eine a href="http://www.britische-Lebensversicherung.at" title="Lebensverischerungen gegen Abgeltungssteuer. Mit Rentenversicherungen Abgeltungsteuer umgehen." target="_blank">Lebens- oder Rentenversicherung
Neben dem Sparerfreibetrag entfallen auch Kreditzinsen aufgrund der Abgeltungssteuer.
Kreditzinsen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit Geldanlagen werden zukünftig einfach mit dem neuen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person (bei Ehegatten 1602 Euro) abgegolten. Durch den Sparerpauschbetrag werden mit Einführung Abgeltungsteuer sowohl Werbungskosten, Werbungskostenpauschale sowie Sparerfreibetrag hinfällig. Ebenfalls entfallen zusätzliche Abzüge von Kreditzinsen. Eine Ausnahme zum Pauschbetrag bilden unter Unständen noch Veräußerungskosten bei der Veräußerung von Wertpapieren.
Trotz Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 % haben Kleinanleger die Möglichkeit Steuern, die zuviel gezahlt wurden zurück erstattet zu kriegen. Dieses System soll eine unproportionale Besteuerung gegenüber Kleinanlegern verhindern. Doch nicht alles ändert sich mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009: die Möglichkeit des Freistellungsauftrages beispielsweise bleibt trotz Abgeltungsteuer weiterhin bestehen.
Abgeltungssteuer 2009: Sparerfreibetrag fällt weg!
Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück!
Ein Abzug tatsächlich angefallener Werbungskosten ist zukünftig nicht mehr möglich, der Sparerfreibetrag entfällt - lediglich ein Pauschbetrag bleibt! Besser als gar nichts, trotzdem nimmt Ihnen Abgeltungsteuer Möglichkeiten Kosten erstattet zu bekommen. Auch Kreditzinsen fallen dem Sparerpauschbetrag zum Opfer. Jetzt mit Riester Rente und Dachfonds Abgeltungsteuer sparen.
Abgeltungssteuer 2009 - ist nicht nur bezüglich des Halbeinkünfteverfahren belastend für Geldanleger. Zusätzliche Abgeltungsteuermehrbelastungen sind kaum vermeidbar!
Vorteil für Anleger, welche in Aktien investieren, ist noch eine geringe Versteuerung der Dividenden. Bisher müssen Sie Dividenden mit 50%, mit Wirkung der Abgeltungsteuer jedoch mit 100% versteuern. Das bedeutet eine deutliche Verschlechterung durch Abgeltungsteuer für Aktionäre und Fondsbesitzer.
Doch die neue Abgeltungsteuer betrifft neben dem Halbeinkünfteverfahren noch weitere Bereiche!
Mit Einführung der Abgeltungsteuer gilt für sämtliche Kapitalerträge zukünftig ein Pauschbetrag. Lediglich dieser gesetzlich vorgegebene Pauschbetrag ist durch Abgeltungsteuer abziehbar - der Sparerfreibetrag entfällt komplett! Weitere Werbungskosten, beispielsweise für Fachliteratur, Börsenmagazine, Depotgebühren oder unvermeidbare Fahrtkosten fallen der Abgeltungsteuer zum Opfer. Der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bildet durch Abgeltungssteuer nächstes Jahr die Obergrenze für Minderungen der zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Dieser Einschnitt wird wahrscheinlich dafür sorgen, dass sich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge doch nicht so günstig auswirkt, wie auf den ersten Blick vermuten lässt. Um möglichst viel Nutzen von dem günstigeren Abgeltungssteuersatz zu haben wird geraten die Werbungskosten so gering wie möglich zu halten. Außerdem ist es empfehlenswert nach Alternativen Ausschau zu halten mit denen man die Abgeltungssteuer und weitere Steuern sparen kann. Da empfiehlt sich beispielsweise die Riester - oder Rürup Rente, da sie Abgeltungsteuerfrei bleibt. Auch die Überführung Ihrer Geldanlage in eine Lebens- oder Rentenversicherung garantiert langfristige Renditen ohne Abgeltungssteuer.
Neben dem Sparerfreibetrag entfallen auch Kreditzinsen aufgrund der Abgeltungssteuer.
Kreditzinsen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit Geldanlagen werden zukünftig einfach mit dem neuen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person (bei Ehegatten 1602 Euro) abgegolten. Durch den Sparerpauschbetrag werden mit Einführung Abgeltungsteuer sowohl Werbungskosten, Werbungskostenpauschale sowie Sparerfreibetrag hinfällig. Ebenfalls entfallen zusätzliche Abzüge von Kreditzinsen. Eine Ausnahme zum Pauschbetrag bilden unter Unständen noch Veräußerungskosten bei der Veräußerung von Wertpapieren.
Trotz Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 % haben Kleinanleger die Möglichkeit Steuern, die zuviel gezahlt wurden zurück erstattet zu kriegen. Dieses System soll eine unproportionale Besteuerung gegenüber Kleinanlegern verhindern. Doch nicht alles ändert sich mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009: die Möglichkeit des Freistellungsauftrages beispielsweise bleibt trotz Abgeltungsteuer weiterhin bestehen.
Autor dieses Artikels: Laris Mueller
Eingereicht am: 2008-07-16
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