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Sachsen begrenzt Auswirkungen der Finanzkrise auf Unternehmen




Kredit-und-finanzen.de informiert: Der Freistaat hat bereits Ende 2008 Maßnahmen ergriffen, die die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Unternehmen drosseln. Das Maßnahmenpaket sieht für die sächsische Wirtschaft über die Liquiditätsabsicherung der Hausbanken den Zugang zu Betriebsmittelkrediten und Anschlussfinanzierungen vor.

Von der Sächsischen Aufbaubank –Förderbank – (SAB) werden den Haubanken Refinanzierungsmittel zur Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig findet durch die Übernahme von Kreditmitteln eine Entlastung der Hausbanken statt. Dieses, die mittelständische Unternehmen mit günstigen Konditionen unterstützende Programm lehnt an das bestehende Bürgschaftssystem an und ist vorerst auf ein Jahr begrenzt. Es umfasst 300 Millionen Euro, somit wird ein Kreditvolumen von 375 Millionen Euro ermöglicht.

Grundsätzlich erfolgt die Beantragung einer Bürgschaft über die Hausbank. Ist ein Unternehmen bei der Suche nach einer Hausbank erfolglos, wurde ihm bisher maximal eine Bürgschaft von bis zu 160.000 Euro gewährt, die er nutzen kann, um bei seiner Hausbank einen Kredit für Selbstständige zu bekommen. Für zwei Jahre wird dieser Höchstbetrag auf 500.000 Euro angehoben.

Der Finanzrahmen für Liquiditätshilfen für wirtschaftlich in Schwierigkeiten geratene kleine und mittlere Unternehmen wurde auf 22 Millionen Euro ausgedehnt. In Not geratene mittelständische Unternehmen können Hilfe durch die SAB erhalten, und zwar durch Rettungs- und Umstrukturierungshilfen, Liquiditätshilfedarlehen, Förderung von Sanierung mittels Insolvenzplanverfahren. Diesbezügliche Beratungen werden durch das dortige Beratungszentrum Konsolidierung durchgeführt.

Die zwischenzeitliche Öffnung der GA-Förderung schafft zusätzliche Investitionsanreize durch die Errichtung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Bereits wenn ein zusätzlicher neuer Arbeitsplatz geschaffen wird – bisher mussten fünf Prozent nachgewiesen werden -, erhalten Investitionen Unterstützung mit staatlichen Fördermitteln. Außerdem werden bei Vorhaben mit einem Investitionsvolumen bis zu 500.000 Euro zukünftig auch die gesicherten Arbeitsplätze mit einer GA-Förderung durch den Freistaat unterstützt.






Autor dieses Artikels: Daniel Franke
Eingereicht am: 2009-02-23


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