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Korrekte Gesundheitsangaben sichern den Versicherungsschutz!
Beim Abschluss bestimmter Versicherungen, muss man im Antrag neben persönlichen Angaben wie Name, Anschrift und Bankverbindung auch noch Gesundheitsfragen beantworten. Es handelt sich in der Regel um Verträge die ein biometrisches Risiko absichern sollen. So zum Beispiel eine Lebensversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
Wenn man sich also zum Abschluss einer der oben genannten Versicherungen entscheidet, sollte man bei der Antragsstellung äußert korrekt auf die gestellten Gesundheitsfragen antworten. Denn die Grundlage für jede Versicherung ist das Versicherungsvertragsgesetz und dort sind unter §19 die vorvertragliche Anzeigepflicht und die Folgen wenn man dagegen verstößt geregelt. Beantwortet man alle Fragen richtig und nach bestem Wissen, so kann man im Leistungsfall sicher sein, dass bei einer Nachprüfung durch die Versicherung keine Probleme entstehen und die beantragte Versicherungsleistung wie vereinbart erbracht wird.
Doch hat man falsche Angaben gemacht oder wissentlich sogar risikoreiche Vorerkrankungen verschwiegen, so darf die Versicherung bei einem späteren Bekanntwerden die Leistungen verweigern oder im schlimmsten Fall sogar die Versicherung kündigen. Der Versicherungsnehmer würde dann auf den angefallenen Kosten sitzen bleiben (Bsp.: Krankenversicherung) oder den Hinterbliebenen würde eine vereinbarte Leistung verweigert werden (Bsp.: Lebensversicherung).
Deshalb sollte man immer möglicht peinlichst genau auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen achten. Auch wenn man von einem Versicherungsvermittler den Rat bekommt, dass man die eine oder andere Angaben nicht aufnehmen sollte, da dann das Versicherungsunternehmen den Vertrag unter Umständen nur mit einem Risikozuschlag annehmen oder im ungünstigsten Fall sogar ablehnen wird, sollte man immer darauf bestehen, dass alle risikorelevanten Angaben korrekt aufgenommen werden. Denn nicht selten hat ein Versicherungsvermittler nur seine Provision im Sinn. Deshalb gilt auch bei einer Versicherung. Ehrlichkeit währt am längsten.
Autor dieses Artikels: Markus Köhler
Eingereicht am: 2009-05-15
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