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Verrückte Schokoladenwelt




Rund um die leckere braune Süßigkeit gibt es jede Menge Neues und Kurioses zu entdecken. Es gibt alles Erdenkliche, was irgendwie (im Entferntesten) mit Schokolade zu tun hat. Im Folgenden werden einige Verrücktheiten ausführlicher erklärt: Wer bisher dachte, dass Schokolade nur zum Essen geeignet sei, der irrt. Für alle, die selber nach Schokolade duften möchten, gibt es das passende Schokoladen-Parfüm. Z.B. „Eau Charlotte“ von Annick Goutal, welches nach Schokolade und Marmelade duftet oder „Eau de Cacao“ von Coppeneur. Dazu gibt es natürlich auch die passende Seife für den Chocoholic. Aber nicht nur zum Duften wird die Schokolade zweckentfremdet. Nein, auch zur künstlerischen Gestaltung scheint die Schokolade ein geeignetes Material zu sein, wenn man Gerhart Petzl glauben darf. Denn der österreichische Chef-Pâtissier ist von Beruf Schokoladenkünstler. Er gehört zu den Weltbesten in seiner Branche und präsentiert regelmäßig meisterliche Bildhauerarbeiten in den verschiedensten Formen, Farben und Größen. Der kreative Kopf fertigt u.a. Schokoladeskulpturen und Schokoladebilder an. Diese Kunst brachte ihm bereits eine Olympia-Goldmedaille in der Patisserie ein. Schön schön, wofür der Mensch die Schokolade so alles verwenden kann. Doch nicht nur wir Menschen ziehen unseren Nutzen aus der leckeren Süßigkeit. Denn auch Masthähnchen genießen Kakao – oder das, was wir davon übriglassen. Denn die Kakaoschalen, also unsere Abfallprodukte der Schokoladenproduktion, werden als Dünger und Mastmittel verwertet! Wie die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft herausgefunden hat, eignen sich die Kakaoschalen als Futterzugabe für Masthähnchen. Erstaunlich ist das schon die Zugabe von nur 10 Gramm Kakaoschalen (pro 1 Kilogramm Futter) für ein 5 Prozent höheres Endgewicht bewirkt. Oder wussten Sie z.B., dass es Gesetze und Regelungen rund um Schokolade gibt? Es ist so: In allen Ländern der Europäischen Union (EU) existieren solche Gesetze und Regelungen über Schokolade. In Deutschland gibt es die sogenannte „Kakaoverordnung“: In dieser Verordnung werden die Vorschriften zur Herstellung und Vertrieb von Schokoladenerzeugnissen geregelt. Sie regelt z.B., wie viel Schokoladenanteil eine Praline enthalten muss, um diesen Namen tragen zu dürfen. Die Gesetze drehen sich überwiegend um die Zutaten sowie um die Kennzeichnung dieser Zutaten.




Autor dieses Artikels: Milan Spajic
Eingereicht am: 2009-09-09


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