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Ideen schützen lassen




Es ist eine traurige aber auch anerkannte Tatsache, dass nicht immer der Recht bekommt, der auch tatsächlich Recht hat oder sich selbst im Recht vermutet. Denn Gesetze können nur immer auf allgemeine Vorgänge und Veränderungen in der Gesellschaft und dem generellen Fortschritt eingehen, und selten sind Rechtsstreitigkeiten eineindeutig. Gerade in Bereichen, in denen das zu schützende Rechtsgut ein Gedanke, eine Idee, eine Erfindung sind, ist es nicht einfach, sein Recht zu verteidigen, denn man muss den nicht einfachen Weg über ein Patentverfahren gehen, um eine Idee schützen zu lassen. Eine Besonderheit, die auch durch die Rechtssprechung noch nicht abschließend bewertet ist, sind Softwarepatente, denn diese sind vergleichsweise jung in der Rechtsgeschichte, konnte das Thema doch naturgemäß erst dann aufs Tapet kommen, als die ersten Computer erfunden und massenmarkttauglich weiterentwickelt waren. Doch seitdem gibt es Erfindungen, die auf der Entwicklung von Software basieren und die damit leichter dem geistigen Diebstahl unterliegen können, als dieses bei Erfindungen beispielsweise von Maschinen oder Anlagen der Fall ist. Wichtig und entscheidend ist hier vor allem die rechtzeitige Anmeldung von patentfähigen Mustern, um keine Fristen verstreichen zu lassen und natürlich, um dem Wettbewerb nicht die Chance zu geben, fremde Ideen zu stehlen und selber in ihren Programmcode einzubauen. Ein Nachweis über den geistigen Diebstahl ist nämlich im Nachgang in der Regel schwierig oder sogar unmöglich, wie auch bekannte große Konzerne im Bereich der IT bereits erkennen und feststellen mussten, man denke nur an die vielen Rechtsstreitereien, die Microsoft im Laufe seiner Geschichte geführt hat, mit nicht immer positivem Ausgang für den Weltkonzern übrigens.




Autor dieses Artikels: Andreas Mettler
Eingereicht am: 2011-07-13


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