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Rürup Rente mit Berufsunfähigkeitsversicherung




Wer sich für den Abschluss einer Rürup Rente entscheidet, kann steueroptimiert für die eigene Rente vorsorgen. Denn die Beiträge der 2005 eingeführten Rürup Rente können steuermindernd angesetzt werden und führen so zu einer jährlichen Steuerrückerstattung. Somit kann der schlaue Anleger durch eine Rürup Rente, die übrigens auch häufig als Basisrente bezeichnet wird, das Finanzamt an der eigenen Altersvorsorge beteiligen. Besonders Arbeitnehmer mit einer hohen Steuerbelastung und Selbständige können sehr stark von der Rürupförderung profitieren. Allerdings ist der maximal geförderte jährliche Beitrag auf 20.000 Euro begrenzt. Wer verheirate ist und mit dem Ehepartner steuerlich gemeinsam veranlagt wird, kann bis zu 40.000 Euro steueroptimiert investieren.

Doch nicht nur die Beiträge, die für die eigene Altersvorsorge investiert werden, können steuerlich angesetzt werden. Wer im Rahmen der Rürupförderung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann auch die Beiträge die zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dienen von der Steuer absetzten. Allerdings muss der Beitragsanteil für die Altersvorsorge überwiegen. Das heißt, es dürfen maximal 49% des Gesamtbeitrages auf die Absicherung der eigenen Arbeitskraft entfallen. 51% müssen immer in den Aufbau der Altersvorsorge investiert werden. Solange dies der Fall ist, kann der komplette Beitrag steuerlich angesetzt werden. Um die Finanzierung der Steuervorteile im Bundeshaushalt zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber im Rahmen des Alterseinkünftegesetz beschlossen, dass die steuerlichen Vorteile einer Basisrente schrittweise angehoben werden. Im Jahr 2005 wurde mit 60% begonnen. Das heißt es konnten 60% der Rürupbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Jahr 2009 sind es immerhin schon 68%. Bis ins Jahr 2025 steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit dann auf 100% an. Wer also das Finanzamt an der eigenen Altersvorsorge und der Absicherung der Arbeitskraft beteiligen will, sollte sich etwas genauer mit der Rürup Rente beschäftigen.






Autor dieses Artikels: Markus Köhler
Eingereicht am: 2009-03-05


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