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Leistungen einer privaten Krankenversicherung
Zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung gibt es erhebliche Unterschiede. Eine Private Krankenversicherung bietet generell einen besseren Leistungskatalog als die gesetzliche. Beiträge zur Privatkrankenversicherung sind nicht einkommensabhängig.
Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da zum Beispiel das Tagegeld nicht mehr benötigt wird. Darüber hinaus bilden die Privaten Krankenversicherungen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung Altersrückstellungen, die der Beitragsminderung im Alter dienen. Mediziner können bei privat Versicherten den Stand der Medizin besser ausschöpfen, denn der Leistungskatalog richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ + GOZ) und ist hier weitaus umfangreicher als bei den gesetzlichen Versicherungen. Privat Versicherte können zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig frei wählen, Heilpraktiker und Therapeuten sind sofern vereinbart tariflich inbegriffen.
Eine freie Krankenhauswahl mit privatärztlicher Behandlung ist, wenn nicht anders definiert, obligatorisch, auch die Wahl zwischen ambulanter oder stationärer Behandlung, ist je nach Diagnose frei. Außerdem kann die Unterbringung bei einem Krankenhausaufenthalt auch in Privatklinken erfolgen. Zudem entfallen Praxisgebühren und je nach Tarif werden auch Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernommen.
Versichert sind alle medizinisch notwendige Heilbehandlungen, sowie tariflich auch Heil- und Hilfsmittel, weiterführende und vorbeugende Maßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen. Anders als bei den gesetzlichen Versicherungen müssen, sofern nicht anders gewünscht, für Medikamente und Heilmittel keine Zuzahlungen geleistet werden, bessere langfristige Präventivbehandlungen können in Anspruch genommen werden und beim Zahnersatz gibt es keine Beschränkung auf einfache Materialien. Kann der Versicherte aufgrund eines zu geringen Einkommens den Krankenkassenbeitrag nicht zahlen, stehen die privaten Kassen in der Pflicht, den Tarif zu reduzieren.
Allerdings sollte man wissen, dass man mit dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung bis zum 55. Lebensjahr keine Verpflichtung eingeht und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung auch möglich ist.
Autor dieses Artikels: Andreas Mettler
Eingereicht am: 2008-12-16
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