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Basistarif in der privaten Krankenversicherung




Basistarif private Krankenversicherung

Seit dem 1.01.2009 gibt es neue Basistarife für private Krankenversicherungen. Diese sind verpflichtend und jedes Unternehmen, das die private Krankenversicherung anbietet ist daran gebunden. Kurz und knapp kann man diesen so zusammenfassen, dass dieser Tarif nicht teurer sein darf, als der höchste Beitrag einer gesetzlichen Krankenkasse und auch das gleiche Mindestmaß an Leistungen beinhalten muss. Letzteres wird anhand eines Leistungskataloges verglichen. Nach wie vor richtet sich der Basistarif nach dem Eintrittsalter mit dem der zu Versichernde die Versicherung abschließt. Aber auch hier gibt es eine enorme Änderung, die den bereits erkrankten Menschen zu Gute kommt. Der Gesundheitszustand bzw. die Erkrankung bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung spielt keine Rolle mehr, er darf also nicht mehr zu Erhöhungen des Basistarifs führen. Des Weiteren darf jetzt jeder, der freiwillig gesetzlich versichert ist, innerhalb von sechs Monaten zu einer privaten Versicherung wechseln und sobald die Versicherungspflicht abgelaufen ist in den Basistarif wechseln.

Die Beitragsklasse, die bisher als "Standardtarif" bezeichnet wurde, nennt sich seit dem 1.01.2009 Basistarif. Dieser wird mit den Auflagen der neuen Rechtslage zu den genannten Konditionen verändert. Der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen liegt derzeit bei 500,-€ und darf von den privaten Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden. Das ist der Schlüssel zur Finanzierung dieser Änderung.

Hinzu kommt, dass die Personen, die privat versichert sind, ab jetzt den Versicherungsanbieter leichter wechseln können. Die Altersrückstellung wird bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung übertragen und darf ebenfalls den Basistarif nicht überschreiten.

Mit unter wegen dieser gesetzlichen Veränderung wird eine private Krankenversicherung immer rentabler. Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen profitieren meist schon davon, ebenso wie Alleinstehende, die ein überdurchschnittliches Einkommen ihr Eigen nennen und Paare, die keine Kinder mitversichern müssen.




Autor dieses Artikels: Markus Heck
Eingereicht am: 2009-02-12


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